Nutzungsbedingungen

 VORBEMERKUNG 

 

Die Virtrex GmbH, Stolberger Str. 90 D, 50933 Köln (nachfolgend „Virtrex“) hat eine Buyer Enablement Plattform entwickelt (nachfolgend „BE-Plattform“) und bietet diese über ihre Web-Seite virtrex.de an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln den Zugang (über dashboard.virtrex.de) und die Nutzung der BE-Plattform und der darauf verfügbaren Dienste für Kunden von Virtrex und deren autorisierten Mitarbeitern, wobei mindestens ein Mitarbeiter-Account mit erweiterten Administrationsrechten versehen ist und somit als Administrator für den Unternehmens-Account fungiert. 

 

Die BE-Plattform ist eine von Virtrex betriebene, Cloud-basierte Software. Die Nutzer dieser BE-Plattform (nachfolgend „Nutzer“) erhalten auf Grundlage eines mit Virtrex abzuschließenden Vertrages (nachfolgend „Lizenzvertrag“) das Recht zum Zugriff und zur Nutzung der BE-Plattform im Rahmen der vertraglichen Bedingungen sowie der nachfolgend dargestellten AGB.  

 

Die wesentliche Funktion von Virtrex Buyer Enablement besteht insbesondere darin, Nutzer bei der Vermarktung von Dienstleistungen und Produkten zu unterstützen. Dies erfolgt, indem potentielle Kunden der Nutzer mittels eines Login-Link in einen sogenannten „Client-Space“ geleitet werden. Dort erhalten sie vordefinierte und individualisierte Informationen zu dem vom Nutzer beworbenen Produkt (z.B. technische Daten, Demo-Videos, Preise und Angebote) und können mit dem Anbieter über Chat oder Video-Call Funktionen in einen direkten Kontakt treten. 

 

Der Nutzer erhält so die Gelegenheit, die Vermarktung seiner Produkte zu steuern und potentielle Kunden gezielt anzusprechen, ohne dass hierfür ein Telefonat oder eine persönliche Produktvorführung erforderlich wird. Zusätzlich erhält der Nutzer Daten über das Verhalten der potentiellen Kunden in deren Client Spaces. 

 

Das Angebot richtet sich an kommerzielle Nutzer im B2B-Kontext. Die Nutzung für private, nicht kommerzielle Zwecke oder kommerzielle Zwecke im B2C Kontext, ist ausgeschlossen. 

 

 

1. Geltungsbereich  

 

(1) Die vorliegenden AGB betreffen ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen Virtrex und den Nutzern aufgrund Abschluss eines Lizenzvertrages zur Nutzung der BE-Plattform.  

 

(2) Weichen die Geschäftsbedingungen des Nutzers von diesen AGB ab, so haben diese AGB Vorrang, auch wenn Virtrex den AGB des Nutzers nicht ausdrücklich widersprochen hat.  

 

(3) Bezüglich der verschiedenen Vertragsdokumente gilt folgende Geltungsreihenfolge: Der Lizenzvertrag inklusive seiner Anlagen; diese AGB.   

 

 

2. Leistungsgegenstand 

 

(1) Durch den Abschluss des Lizenzvertrages erhält der Nutzer das nicht ausschließliche und zeitlich beschränkte Recht, auf das vertragsgegenständliche Produkt als Cloud-Software mittels Telekomunikation zuzugreifen und dieses in der vertraglich vorgesehenen Weise und zu den nachstehenden AGB zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Nutzer nicht zu.  

 

(2) Das Recht zur Nutzung darf durch den Nutzer weder veräußert noch auf Dritte übertragen oder zugänglich gemacht werden. Eine Vervielfältigung des Software-Produktes ist untersagt. 

 

(3) Umfang, Art und Qualität der Vertragsleistungen werden durch den Lizenzvertrag zzgl. seiner Anlagen bestimmt. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder Virtrex diese schriftlich bestätigt hat.  

 

(4) Virtrex ist jederzeit berechtigt, Produkte anzupassen unter Aufrechterhaltung der im Lizenzvertrag bzw. den zugehörigen Anlagen zugesicherten Funktionalitäten. 

 

(5) Die Nutzung des Produktes durch den Nutzer erfolgt ausschließlich als Web-Applikation über die Website dashboard.virtrex.de und unter Verwendung des Nutzer-Login.  

 

(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur BE-Plattform und die Nutzung der BE-Plattform herzustellen (u.a. Internetzugang und Nutzung eines aktuellen Browsers/Clients). 

 


3. Vertragsabschluss über einen Lizenzvertrag 

 

(1) Der Vertragsabschluss erfolgt online unter Nutzung der hierfür auf dashboard.virtrex.de vorgesehenen Funktionen. Der Kunde wählt das entsprechende Lizenzpaket aus und gibt die für den Abschluss des Lizenzvertrages erforderlichen Angaben ein. Durch Bestätigen des „[Lizenz erwerben]“-Button gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss gegenüber Virtrex ab. Der Lizenzvertrag kommt durch die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch Virtrex zustande. Der Inhalt des Lizenzvertrages umfasst die in der Auftragsbestätigung zusammengefassten Vertragsbestandteile, ergänzt um die Bedingungen dieser AGB. 

 

(2) Bei der Abgabe des Angebotes durch den Nutzer müssen mindestens die als erforderlich gekennzeichneten Angaben ausgefüllt werden. Die Angaben müssen vollständig und zutreffend sein. Virtrex behält sich die Anforderung weiterer Angaben vor und ist jederzeit berechtigt, die Annahme des Angebotes abzulehnen.  

 

(3) In Abweichung von Abs. 1 kann der Lizenzvertrag auch offline erfolgen (ohne Verwendung der hierfür vorgesehenen online-Funktion). In diesem Fall wird Virtrex dem Nutzer die notwendigen Vertragsunterlagen zusenden. Der Nutzer kann durch Unterzeichnung und Zusendung der vollständig und zutreffend ausgefüllten Vertragsunterlagen an Virtrex ein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrages abgeben. Die Vertragsannahme durch Virtrex erfolgt durch Zeichnung des vom Nutzer vorgelegten schriftlichen Angebots. Im Übrigen ergeben sich hieraus keine Abweichungen zu den in diesen AGB festgelegten Bestimmungen. Abs. 2 gilt entsprechend. 

 

(4) Änderungen des Lizenzvertrages sowie der dazugehörigen Anlagen müssen schriftlich erfolgen. 



4. Voraussetzungen für den Vertragsabschluss 

 

(1) Mindestvoraussetzung für den Vertragsabschluss ist, dass der Nutzer ungeachtet seiner Rechtsform, einschließlich der als Einzelunternehmer tätigen Personen,  die gesetzlichen Voraussetzungen als Gewerbetreibender im Sinne der GewO sowie sonstige, für Ihn einschlägige gesetzliche Erlaubnistatbestände erfüllt, über erforderliche behördliche Genehmigungen verfügt und das Produkt für die vorgenannten Tätigkeiten nutzt oder freiberuflich tätig ist und das Produkt für diese freiberufliche Tätigkeit nutzt,  zuverlässig ist, bei der Erstellung des Kontos zumindest eine Person als Administrator des Unternehmens-Accounts benannt hat, die ihrerseits zuverlässig ist 

über die technischen Voraussetzungen zum Zugang zur BE-Plattform verfügt bei Erstellung des Unternehmens-Accounts berechtigt sind, den Lizenzvertrag für das Unternehmen einzugehen.  (2) Virtrex wird in alleiniger Zuständigkeit prüfen, ob die Voraussetzungen nach Abs. 1 vorliegen. Der Nutzer hat auf Verlangen von Virtrex die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.  

 


5. Vergütung von Virtrex 

 

(1) Die Preise für die Nutzung der BE-Plattform (nachfolgend „Lizenzgebühr“) sowie die Modalitäten der Zahlung ergeben sich aus dem Lizenzvertrag. 

 

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt in EUR inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnung wird durch Virtrex elektronisch zur Verfügung gestellt. 

 

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Fälligkeit von Rechnungen 30 Tage. 

 

 

6. Aufrechnung 

 

Die Aufrechnung durch den Nutzer ist ausgeschlossen, vorbehaltlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen nach § 309 Nr. 3 BGB.  

 

 

7. Zahlungsverzug  


(1) Für den Fall, dass  der Nutzer sich mit der Zahlung der Lizenzgebühr in Verzug befindet,  

Virtrex dem Nutzer eine Frist zur Zahlung der Lizenzbegühr von mindestens 2 Wochen gesetzt hat  und der Nutzer diese Frist ohne Zahlung hat verstreichen lassen,   ist Virtrex bis zur Zahlung der Lizenzgebühr nicht zur vertraglichen Leistungserfüllung verpflichtet.   

(2) Die Einstellung der vertraglich geschuldeten Leistung nach Abs. 1 durch Virtrex muss dem Nutzer vorher schriftlich angedroht werden. 

 

(3) Die Einstellung der Leistung durch Virtrex nach Abs. 2 befreit den Nutzer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Lizenzgebühr. Der Nutzer kann von Virtrex die Kürzung der zu zahlenden Lizenzgebühr um solche Kosten verlangen, die seitens Virtrex aufgrund von nach Abs. 1 nicht ausgeführten Leistungen entfallen sind. Die Nachweispflicht hierüber liegt beim Nutzer.   

 

 

8. Allgemeine Verhaltenspflichten  


(1) Sämtliche Nutzer sind verpflichtet,   bestehende gesetzliche Vorgaben, einschließlich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Datenschutzgesetzes der Europäischen Union (DS-GVO) sowie behördliche Anordnungen einzuhalten, 

bei der Verwendung der BE-Plattform nur Produkte und Dienstleistungen zu bewerben, zu deren Angebot oder Verbreitung er gesetzlich befugt ist, dabei die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren, keine Angaben oder Äußerungen zu tätigen oder Daten und Inhalte zu verbreiten, die gegen die guten Sitten verstoßen (insbesondere Verherrlichung von Gewalt) oder Personen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren, manipulative Verhaltensweisen zu unterlassen, die übrigen in diesen AGB und dem Lizenzvertrag festgelegten Pflichten einzuhalten und vergebene Zugangsdaten nur durch den jeweils Berechtigten zu nutzen, diese nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen durch die Nutzung der BE-Plattform nicht gegen gewerbliche Schutz- und Urheberrechte zu verstoßen, 

nicht für den Nutzer bestimmte Informationen oder Daten über die BE-Plattform abzurufen, in Programme, die von Virtrex betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder sich unerlaubt Zugang zu Datennetzen von Virtrex zu verschaffen oder verschaffen zu lassen; den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen; übermittelte Daten mindestens einmal täglich zu sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten, im System vorhandenen Datenbestände sowie Auswertungen zu sichern; vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;  

 

 

12. Beschränkungen der Nutzung des Produktes 

 

(1) Virtrex ist nach eigenem Ermessen berechtigt, jederzeit die Nutzung eines Produktes durch den Nutzer auszusetzen (z.B. durch Zugangsperrung oder Löschung von Daten), zu beschränken oder mit Auflagen zu versehen, wenn seitens des Nutzer ein Verstoß gegen diese AGB, gegen den Lizenzvertrag oder sonstige gesetzliche Vorschriften vorliegt. Dies umfasst auch die Löschung von durch den Kunden veröffentlichte Inhalte.  

 

(2) Virtrex kann die Nutzungsbeschränkungen von Kunden jederzeit ändern oder aufheben. 

 

(3) Nutzungsbeschränkungen von Kunden und deren Änderung oder Aufhebung werden den Nutzern gegenüber mit Zugang wirksam.  

 

 

13. Fehlerbeseitigung / Gewährleistung 

 

(1) Der Nutzer hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikationen der Vertragsleistungen von Virtrex seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Vertragsleistungen von Virtrex bekannt. 

 

(2) Virtrex gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Funktionalitäten gem. den nachfolgenden Bestimmungen für den Zeitraum der Vertragslaufzeit frei von Mängeln zur Verfügung gestellt und aufrechterhalten werden:   Ein Mangel liegt vor, wenn und insoweit das Produkt einen Anwendungsfehler oder eine Störung aufweist und dadurch die Mindestfunktionalität nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar ist (relevanter Mangel). Eine darüberhinausgehende Haftung für Mängel durch Virtrex besteht nicht.   Entdeckt der Nutzer einen Anwendungsfehler oder eine Störung, übermittelt er dies unter Angabe einer angemessenen Beschreibung der Art und des Auftretens mittels E-Mail (support@virtrex.de). Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass nur über diese E-Mail-Adresse mitgeteilte Anwendungsfehler oder Störungen durch Virtrex bearbeitet werden. 

 Der Nutzer wird Virtrex bei der Analyse der Fehler unentgeltlich unterstützen und insbesondere alle aus seinem Verantwortungsbereich stammenden, notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die Virtrex zur Analyse und Beseitigung der Fehler benötigt auf die Virtrex nicht selbst zugreifen kann.  Sofern absehbar ist, dass sich ein relevanter Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beheben lässt, wird Virtrex eine Behelfslösung (Work Around) bereitstellen.   

 

14. Laufzeit und Beendigung 

 

(1) Die Laufzeit des Lizenzvertrags entspricht den Bestimmungen des nach Ziffer 3 abgeschlossenen Lizenzvertrages.  

 

(2) Während der Laufzeit des Vertrages ist die ordentliche Kündigung durch die Vertragsparteien ausgeschlossen.   (2) Der Vertrag kann von der jeweils anderen Partei aus wichtigem Grund gekündigt werden. Aus Sicht von Virtrex liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn   über das Vermögen des Nutzers ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde 

der Nutzer bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht haben, der Nutzer nachhaltig die allgemeinen Verhaltenspflichten verletzt, der Nutzer bei monatlicher Fälligkeit der Lizenzgebühr mit mehr als zwei Lizenzgebühren im Verzug ist oder der Nutzer bei jährlicher Fälligkeit der Lizenzgebühr zwei Monate mit der Zahlung der Lizenzgebühr im Verzug ist.  

(3) Eine Kündigung aus wichtigem Grund muss schriftlich sowie unter Benennung des Kündigungsgrundes erfolgen. 

 

 

15. Verletzung von Rechten Dritter 

 

(1) Eine Haftung von Virtrex für die Verletzung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch Virtrex zu vertreten ist oder das vertragsgegenständliche Produkt durch den Nutzer außerhalb der vertraglichen Bestimmungen genutzt wurde.  

 

(2) Der Nutzer hat Virtrex von solchen Schäden freizuhalten, die durch die Verletzung von Rechten Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Virtrex durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Virtrex verbunden sind. 

 

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, bei Kenntnis einer möglicherweise bestehenden Verletzung von Rechten Dritter durch Virtrex dies umgehend Virtrex mitzuteilen. 

 

(4) Wird die Verletzung von Rechten Dritter Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, wird der Nutzer gegenüber Virtrex die Streitverkündung erklären. Der Nutzer und Virtrex werden sich gemeinschaftlich gegen den geltend gemachten Anspruch verteidigen und sich hierbei gegenseitig unterstützen. Der Nutzer verpflichtet sich, über das Gerichtsverfahren sowie dessen Ausgang gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. 

 
(5) Die Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter ist beschränkt auf die Haftung innerhalb der Europäischen Union auf den Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.  

 

 

16. Haftung und Verantwortlichkeit 

 

(1) Die Haftung für Schäden jedweder Art aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. 

 

(2) Die Haftung bei Vorsatz ist unbeschränkt. 

 

(3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Virtrex in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. 

 

(4) Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet (sog. Kardinalpflicht), ist der Haftungsumfang auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden, maximal in Höhe des Nettoauftragsvolumens eines durchschnittlichen Vertragsjahres begrenzt. 

 

(5) In allen anderen Fällen fahrlässiger Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen. 

 

(6) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen. 

 

(7) Die Haftung für Verschulden Dritter ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich bei den Dritten um solche Parteien, deren Leistung sich Virtrex zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistungspflichten bedient. Der Begriff Dritte im Sinne dieser Regelung umfasst insbesondere auch  Aussteller und Besucher. 

 

(8) Soweit ein Anspruch des Kunden gegenüber Dritten besteht, tritt ein Haftungsanspruch des Kunden gegenüber Virtrex in der Weise zurück, dass der Kunde zunächst den Schaden gegenüber dem Dritten geltend machen muss. Virtrex wird eigene Ansprüche gegenüber Dritten, die für die Durchsetzung der Ansprüche des Nutzers diesen gegenüber notwendig sind, an den Kunden abtreten. 

 

(9) Virtrex bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die Datensicherung gilt dies jedoch nur, wenn und soweit diese nicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen Bestandteil der Vertragsleistungen sind. 

 

 

17. Webseiten und sonstige Inhalte Dritter 

 

(1) Virtrex ist nicht verantwortlich für Webseiten oder sonstige Inhalte Dritter, einschließlich der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen, die durch Links oder Einbettung (z.B. i-Frames) durch den Lizenznehmer oder potenziellen Kunden auf der BE-Plattform zugängig bzw. öffentlich gemacht werden. Der Begriff Dritter erfasst hier auch den Lizenznehmer und deren potenziellen Kunden selbst. 

 

(2) Virtrex wird solche Webseiten oder sonstige Inhalte Dritter nicht auf deren Richtigkeit oder Zulässigkeit hin überprüfen. Die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Webseiten und sonstigen Inhalten in der vorbeschriebenen Weise bedeutet nicht, dass Virtrex diese unterstützt, bewirbt, diesbezügliche Gewährleistungen übernimmt oder Empfehlungen ausspricht.    

 

(3) Soweit für den Zugang und die Nutzung von Webseiten und sonstigen Inhalten Dritter eigenständige Ntzungsbedingungen bestehen, liegt die Einhaltung dieser in der Verantwortung des Nutzers dieser Webseiten oder sonstigen Inhalte.  

 

 

18. Vertraulichkeit 

 

Die Parteien verpflichten sich, Informationen, die ihnen im Rahmen der Nutzung bzw. des Betriebs von Produkten bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für 

 

die nach dem Lizenzvertrag, einschließlich seiner Anlagen, ausdrücklich offengelegt werden dürfen; die den Parteien unabhängig von der Nutzung bzw. dem Betrieb bekannt waren oder bekannt wurden; sofern und soweit deren Offenlegung aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist; sofern sie an Mitarbeiter oder Organe der Parteien oder Berater der Parteien weitergegeben werden, die ihrerseits einer vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen; sofern und soweit die Partei, aus deren Sphäre die Informationen stammt, der Offenlegung schriftlich zugestimmt hat; 

sofern und soweit diese erforderlich sind, um Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag durchzusetzen oder zu schützen.   19. Monitoring  

Virtrex ist befugt, zur Sicherstellung von gesetzlichen Anforderungen und Anordnungen von Behörden oder Gerichten die Nutzung von Produkten zu monitoren. Virtrex ist weiter berechtigt, jede Maßnahme zu ergreifen, die erforderlich ist, um gesetzlichen Anforderungen und Anordnungen von Behörden oder Gerichten nachzukommen.  

 

 

20. Schutz der Rechte von Virtrex 

 

Den Kunden ist es untersagt,   Urheberrechts-, Marken oder Eigentumszeichen von Virtrex außerhalb der vertraglichen Berechtigung zu nutzen, diese zu entfernen, verändern oder zu verdecken oder Produkte zu verändern einschließlich von Produkten oder Bestandteilen von Produkten, die durch Dritte geliefert werden. 

 

 

21. Änderungen des AGBs 

 

(1) Sofern Virtrex Änderungen an den AGB vornimmt, werden Nutzer bei Nutzung von Produkten aufgefordert, diesen Änderungen zuzustimmen.  

 

 

22. Datenschutz 

 

(1) Virtrex darf den Kunden ab Vertragsabschluss als Referenzkunden nennen. 

 

(2) Erhebt der Nutzer personenbezogene Daten von Dritten, verarbeitet oder nutzt er diese, wird er sich von den Betroffenen die Einwilligung hierzu einholen, es sei denn, ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand erlaubt die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten. 


 

23. Schlussbestimmungen 

 

(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. 

 

(2) Die Abretung von Ansprüchen gegenüber Virtrex durch den Nutzer ist, vorbehaltlich des § 354a HGB, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Virtrex möglich. 

 

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.  

 

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln. 

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© Virtrex 2022. All rights reserved

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